Wann kann Ihnen eine Diätassistentin helfen?

Auch wenn es der Begriff Nahe legt, geht es hierbei nicht um eine Diät im umgangssprachlichen Sinne, sondern um eine angepasste Ernährung, bei der man bestenfalls auf nichts verzichten muss.

Die Basis für meine ernährungstherapeutischen Beratungen bildet eine ärztliche Verordnung bzw. die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Patienten erhalten diese von Ihren Ärzten und ermöglichen die Abrechnung der Therapie mit Ihrer Krankenkasse.

Hierauf aufbauenden finden wir gemeinsam einen Weg um Folgeerkrankungen vorzubeugen, die bestehenden Symptome zu lindern und Ihre Lebensqualität mit angepasster Ernährung zu steigern.

Gerne begleite ich Sie bei den Themen:

  • Untergewicht/Mangelernährung
  • Fettstoffwechselstörungen
  • Übergewicht und Adipositas
  • Lipödem
  • gastroenterologischen Erkrankungen (bspw. Zöliakie)
  • Lebensmittelunverträglichkeiten (bspw. Lactoseintoleranz, Fructosemalabsorption, Sorbitintoleranz, Histaminintoleranz)
  • Lebensmittelallergien (bspw. Kuhmilch, Ei, Nuss)


Die Kosten einer Ernährungstherapie können zur Erstattung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Abhängig vom Versicherungsträger werden diese entweder vollständig oder anteilig erstattet.
Für weitere Fragen rund um den Ablauf, stehe ich Ihnen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Eure Nahrungsmittel sollen eure Heilmittel sein und eure Heilmittel sollen eure Nahrungsmittel sein

Hippokrates

Behandlungskosten

Stand 01.06.2025

Nach § 20 SGB V Primäre Prävention und Gesundheitsförderung sowie § 43 SGB V Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation besteht die Möglichkeit, dass die Kosten einer individuellen Ernährungsberatung und -therapie anteilig von der Krankenkassen bezuschusst werden.
Die Höhe dieser Bezuschussung ist individuell und abhängig von der jeweiligen Krankenkasse.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihren Krankenkassen.

Eine Ernährungsprotokollanalyse wird normalerweise im Laufe der Beratung gemeinsam durchgeführt.
Sofern eine zusätzliche detaillierte Auswertung eines 7-Tage Ernährungsprotokolls gewünscht wird, werden aufgrund des zusätzlichen Zeitaufwands pauschal 160€ veranschlagt.

Mein Honorarsatz beinhaltet die Aufwände für Vor- sowie Nachbereitung, das Erstellen von Kostenvoranschlägen, das Verfassen von Arztbriefen, E-Mails, kurze Telefonate sowie ärztliche Therapieabsprachen.

Erstberatung & Anamnese:
50 min
124€ /Einheit
Folgeberatungen:
30min, 45min, 60min
62€, 93€, 124€ /Einheit
Auswertung des 7-Tages Ernährungsprotokolls160€
Vorträge, Seminare
60-90min
Ab 450€
(für eingetragene Vereine auch gegen Spendenquittung möglich)
Reisekosten, nach AufwandBei An-/Abreise außerhalb Ulm:
0,40€ /km; 60€ /h

Absagefrist und Ausfallgebühr:

Termine, die nicht wahrgenommen werden können, sind mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.
Bei Nicht-Erscheinen oder versäumter Absage innerhalb der Frist, wird eine Ausfallgebühr von 70€ in Rechnung gestellt.