Wann kann Ihnen eine Diätassistentin helfen?

Auch wenn es der Begriff Nahe legt, geht es hierbei nicht um eine Diät im umgangssprachlichen Sinne, sondern um eine angepasste Ernährung, bei der man bestenfalls auf nichts verzichten muss.

Die Basis für meine ernährungstherapeutischen Beratungen bildet eine ärztliche Verordnung bzw. die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Patienten erhalten diese von Ihren Ärzten und ermöglichen die Abrechnung der Therapie mit Ihrer Krankenkasse.

Hierauf aufbauenden finden wir gemeinsam einen Weg um Folgeerkrankungen vorzubeugen, die bestehenden Symptome zu lindern und Ihre Lebensqualität mit angepasster Ernährung zu steigern.

Gerne begleite ich Sie bei den Themen:

  • Untergewicht/Mangelernährung
  • Fettstoffwechselstörungen
  • Übergewicht und Adipositas
  • Lipödem
  • gastroenterologischen Erkrankungen (bspw. Zöliakie)
  • Lebensmittelunverträglichkeiten (bspw. Lactoseintoleranz, Fructosemalabsorption, Sorbitintoleranz, Histaminintoleranz)
  • Lebensmittelallergien (bspw. Kuhmilch, Ei, Nuss)


Die Kosten einer Ernährungstherapie können zur Erstattung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Abhängig vom Versicherungsträger werden diese entweder vollständig oder anteilig erstattet.
Für weitere Fragen rund um den Ablauf, stehe ich Ihnen telefonischer oder per E-Mail zur Verfügung.

Eure Nahrungsmittel sollen eure Heilmittel sein und eure Heilmittel sollen eure Nahrungsmittel sein

Hippokrates